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AGB | |
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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der B.N.M 1. Allgemeines / Vertragsabschluß 1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird. 1.2 Abweichungen von diesen AGB (=allgemeinen Geschäftsbedingungen), ergänzende Vereinbarungen und Nebenvereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 1.3 Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Speicheltestsund Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige Weiterentwicklung und Verbesserung unserer aufgelisteten Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften (auch Internet) gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen. 1.4 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Post, Fax, Mail oder die Annahme der Ware durch den Kunden zustande. 1.5 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der B.N.M. |
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2. Preise und Zahlungsbedingungen 2.1 Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Versandes der Ware. 2.2 Unsere Preise verstehen sich ohne gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, zzgl. eventuell anfallender Versandkosten. 2.3 Unsere Rechnungen sind mit Lieferung der Ware und Übergabe der Rechnung sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung. 2.4 Nimmt ein Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder fünfzehn Prozent des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatzes zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schadensersatz zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
3. Lieferfrist 3.1 Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird. 3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. 3.3 Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. 3.4 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.B. Import- und/oder Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen und durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. 3.5 Geraten wir in Verzug mit der Lieferung, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von fünfzig Prozent des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Handelt es sich bei diesem Geschäft um ein Geschäft zwischen Kaufleuten, ist dieser Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. Lieferung, Erfüllungsort, Gefahrenübergang 4.1 Wir sind berechtigt, zur teilweisen Vertragserfüllung Teillieferungen zu leisten. Dies gilt nicht, wenn der Besteller nachweist, dass eine Teilerfüllung des Vertrages für Ihn ohne Interesse ist. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. 4.2 Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährungsansprüchen, wird Münster/Westfalen vereinbart. 4.3 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Kosten für Sonderwege trägt der Käufer. 4.4. Verdeckte Schäden melden Sie umgehend der Post oder dem Verkehrsträger, lassen sich über die Beschädigung eine Bestätigung aushändigen und setzen sich mit uns schriftlich in Verbindung.
5. Eigentumsvorbehalt 5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag. 5.2 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. 5.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 5.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen. 5.5 Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
6. Gewährleistung / Haftungsausschluss 6.1 Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. 6.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungsanweisungen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. 6.3 Jede Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprachen mit der B.N.M. oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von uns autorisiert wurden. 6.4 Offensichtliche Mängel sind spätestens zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür die Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377,387 HGB. 6.5 Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. 6.6 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind im kaufmännischen Verkehr weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, sowie Ansprüche nach §§ 1,4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. 6.7 Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung, nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen 7.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. 7.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von fünfzehn Prozent des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
8.
Verwendung von Kundendaten
8.1 Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Wir können, nach unserer Wahl, zum Zwecke der Kreditprüfung einen Datenaustausch mit der Schufa und weiteren Auskunfteien durchführen. 8.2 Der Kunde ist jederzeit zum Widerrufspruch berechtigt.
9. Ausfuhrgenehmigung Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Waren notwendige Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus, ist vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
10. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht 10.1 Als Gerichtsstand wird im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten i.S.d. HGB sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Münster/Westfalen vereinbart. Im übrigen gelten die allgemeinen Gerichtsstandregelungen. 10.2 Alle Nebenvereinbarungen und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig. Dies gilt auch für den Schriftformverzicht. 10.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
11. Verschiedenes 11.1 Mehrfach übermittelte Bestellungen (Telefon / Telefax/ Briefpost / Internet / Wiederholungen) aus welchem Grund auch immer, sind deutlich als solche zu kennzeichnen, da andernfalls diese nochmals ausgeführt werden. In solchen Fällen können von unserer Seite keine Kosten übernommen werden.
12. Rückgaberecht für Verbraucherverträge 12.1 Wir gewähren ausschließlich für Rechtsgeschäfte, die eine natürliche Person zu Zwecken abschließt, die weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können das gesetzliche Rückgaberecht im Fernabsatz. Solche Kunden sind an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn sie die Waren binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt auf unsere Kosten (bei einem Warenwert von über vierzig Euro) und Gefahr zurücksenden. Ist die Ware nicht paketfähig reicht ein schriftliches Rücknahmeverlangen per Brief oder Telefax ohne Angabe von Gründen innerhalb dieser Frist. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung an die B.N.M. 12.2 Das Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter Ware sofern die versiegelte Verpackung geöffnet wurde. Kein Rückgaberecht besteht bei speziell angefertigten Produkten und Dienstleistungen. 12.3 Es ist zu beachten das die Rückgabe der Waren vollständig im Originalzustand in der unbeschädigten Original-/ Verkaufsverpackung zu erfolgen hat. Bei Unvollständigkeit und/oder beschädigter Ware/Verpackung sind wir berechtigt Ersatz zu verlangen. Ersatz kann auch im Rahmen eines Preisverfalls verlangt werden. Waren in einem Pack können nur gesamt retourniert werden. 12.4
Unfrei eingesendete Rücksendungen werden nicht angenommen. Wir erstatten
Ihnen nach Eingang der Ware umgehend den Kaufpreis und die Portokosten
der Post unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte durch Gutschrift
auf Ihr angegebenes Konto. Kosten für den Einsatz anderer Verkehrsträger
können nicht übernommen werden. Bitte frankieren Sie die Rücksendung
ordnungsgemäß.
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